Anwalt für Futtermittelrecht

Hochspezialisierte Anwaltskanzlei in Deutschland für Hundefutter | Katzenfutter | Mischfutter | Futtermittel | Hersteller

Ein Fehler reicht ...

... und es steht viel für Sie auf dem Spiel!
Verstöße gegen Futtermittelvorschriften führen zu hohen Bußgeldern, behördlichen Maßnahmen, Rückrufpflichten und Imageschäden. Schon ein Detailfehler kann Ihre komplette Produktion lahmlegen und Haftungsrisiken auslösen.
Hohe Bußgelder
Bei fahrlässigen Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 100.000 € ‒ im Extremfall sogar Freiheitsstrafen gemäß LFGB.
Rückruf & Betriebsverbot
Behörden können Produkte zwingend zurückrufen und den Betrieb stilllegen – ein Totalausfall, der Ihre Liquidität zerstört.
Haftung & Schadenersatz
Wenn Tiere geschädigt werden oder Verbraucherkette leidet, haften Sie zivilrechtlich und verlieren das Vertrauen.
Wir liefern Ergebnisse - Keine halben Versprechen
Spezialisierung auf Futtermittel & Tiernahrung
Wir kennen die technischen Anforderungen, Gesetze und Präzedenzfälle für Heimtierfutter, Mischfutter und Zusatzstoffe – kein „Allgemein-Rechtsdienst“.
Kombination aus Healthcare, Wirtschaft & Medien
Wir bedienen alle wichtigen Schnittmengen – von regulatorischen Vorgaben über betriebswirtschaftliche Verträge bis zu Marketing/Claims.
Praxisnahe Lösungen
Wir liefern nicht nur gesetzeskonforme Strategien, sondern rechtlich abgesicherte Wettbewerbsvorteile.
Fokus & Schnelle Reaktionszeit
Ihr Anliegen ist Priorität. Wir reagieren prompt und halten Sie jederzeit informiert – keine Kommunikationslücken.
RA Thomas Bruggmann LL.M.
Ihr direkter Ansprechpartner mit ausgewiesener Expertise in Gesundheits-, Lebensmittel- und Futtermittelrecht.
Kontaktanfrage - Futtermittelrecht